Text-Nummer: 0018

Schaltung am: 01.06.1996
Rubrik(en): Kultur
Umfang des Textes in Zeichen: 6180
Verfasser(in): Hermann Althaus
Geschrieben am:
Kürzel: HAL
Originaltitel: Fixierungen
Copyright: Hermann Althaus
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Diskussion/Leserbriefe:

Hermann Althaus

Fixierungen

Drohen soziale Unruhen, so verschenke massenhaft Kühlschränke und die Lage wird sich abkühlen: In der amerikanischen Sozialtechnologie der sechziger Jahre gab es die Figur des quick technological fix. Man hatte von der Massenpsychologie gelernt und gezeigt, daß es funktioniert: Drohen gesellschaftliche Prozesse der Kontrolle zu entgleiten und gilt es, dem schnell Einhalt zu gebieten, so bedarf es nur der rein technischen Verausgabung einer Fixierung des Interesses und der Meinung. Sei es, um Zeit zu gewinnen, sei es, um Aufmersamkeit umzulenken und neu zu binden, der quick technological fix erfüllt seine regulierende Funktion.
Manche Beobachter argwöhnen, daß die politische Reaktion auf das Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichtes hier einen Grund findet: Die Politik greift dankbar auf, was die öffentliche Aufmerksamkeit von wichtigeren Fragen ablenkt. Wer interessiert sich schon noch für den Wert der eigenen Arbeit, wenn es um den Verfall religiöser Werte geht, ja, der Werte der gesamten abendländischen Tradition und Kultur?
Indes greift solche Interpretation zu kurz, auch wenn sich in manchem politischen Kalkül die Dankbarkeit für jede Ablenkung von heiklen Zusammenhängen spiegelt. Denn der öffentliche Streit über das Urteil zeigt, daß hier selbst eine heikle Angelegenheit berührt wird. In der Tat rührt das Urteil nicht nur an die Frage nach der Trennung von Staat und Kirche, sondern auch an den Konflikt zwischen der Macht gemeindestiftender Symbole und dem Recht auf individuelle religiöse Orientierung. Und noch etwas anderes kommt ins Spiel, kaum Gegenstand der öffentlichen Auseinandersetzung: die Frage nämlich, was das ist, ein Symbol, und was es bewirkt.
Übersehen wird nämlich zunächst, daß es im Rahmen der Urteilsfindung eine Verschiebung in der Problematik gegeben hat. Die barocke und morbide Sinnlichkeit der Gestalt des Leichnahms, der durch das Kreuz symbolisch gehöht werden soll; die Monstrosität von Folter und Schmerz; die detailgetreue Lust an der ästhetisierten Darstellung des Kreuzestodes haben ein kleines Kind derart geängstigt, daß es nicht mehr zur Schule gehen wollte. Nun stellt sich die Frage, ob eine solche extreme individuelle Reaktion Grund ist, die Gerichte zu bemühen. Vielleicht dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den als sadistischen Peiniger Empfundenen in die Schranken zu verweisen, der dem Leidenden auch dann noch das Objekt seiner Phobie vor Augen hält, wenn dieser vor Angst nicht mehr weiter weiß. Nun ist es pädagogisch sicherlich kein leichtes Unterfangen, mit solchen Situationen umzugehen. Wenig hilfreich erscheint aber der Satz, >>man soll sich nicht so anstellen<< oder der Hinweis, es handelt sich doch um ein Symbol, mit dem in der Regel der Teufel ausgetrieben wird. Hier gäbe es manches zu bedenken: Wie würden die jetzt gegen das Urteil protestierenden Eltern darauf reagieren, daß ihre Kinder den Schulgang verweigern, weil eine greuliche Teufelsfratze aus der Ecke des Klassenzimmers grinst oder eine haariges Insekt die Tafel ziert, deren Entfernung mit der Begründung verweigert wird, es handele sich um wichtige Symbole der abendländischen Kultur? Mit anderen Worten, ist es wirklich das Kreuz, daß den Stein ins Rollen brachte - oder sind es Fixierungen anderer Art?
Einmal ins Rollen gebracht, löste er aber ohne Zweifel eine juristische, religiöse und politische Lawine aus. Die einzelnen Anstöße und Übertragungen, die Kindesangst und Elternwunsch an den Pranger stellten und das individuelle Moment unter einer Fülle von Worten begrub, haben einen Schutthaufen der Meinungen aufgetürmt. Hier zu graben, erforderte Mühe, wäre aber instruktiv: Was wird durch den Verzicht auf die Diskussion über die Fixierung eines Leichnahms auf einem Kreuz an Auseinandersetzung über die Frage nach Symbolhaftem verschüttet? Welcher Zug von Exorzismus zeigt sich in jenem Gestus, der den Richtern das Kreuz entgegenstreckt, auf das sie angeblich ...? Gibt es ein Recht auf einen angstfreien Unterrichtsraum? Wie steht es um die Verfassungstreue von Politikern, die die für sie gültige Verbindlichkeit eines Symbols über das Recht auf freie Religionsausübung stellen - einschließlich des Rechts auf nichtreligiöse verbindliche Orientierung?
Es ist dieser letzte Aspekt, der an der stattfindenden Diskussion vielleicht am bedenklichsten stimmt. Es gab Zeiten, zu denen die Parole: >>Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht<<, auch von eben jenen Parteien und Personen als Verschleuderung des Widerstandsbegriffs in kleiner Münze be- und verurteilt wurde, die das Recht auf Widerstand - ausdrücklich oder anspielungsreich - angesichts des >>Kruzifixurteils<< beschwören. Hier gilt es nachzuhaken. Zu fragen ist, welchen Stellenwert solche Beschwörungen in einer Auffassung haben, die das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland durchaus als Erbe jenes Widerstandes gegen den Totalitarismus des NS sieht, der die Würde des einzelnen Menschen und das Menschenrecht auf individuelle Unversehrtheit an Seele und Körper über Zwangsrituale setzte, die im Zeichen des Hakenkreuzes das individuelle Gewissen auslöschten. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Solche Erinnerung beabsichtigt keinen platten Vergleich, sondern zielt auf den Umgang mit einer Tradition, die als Politische Theologie in Widerstand (etwa des 20. Juli), NS-Staat und Nachkriegsdeutschland gleichermaßen wirksam war und doch zu ganz unterschiedlichen Erscheinungsformen des Zusammenspiels von Religion und Politik - bis hinein in die Judikative - geführt hat. Die Wiederkehr des Affektes gegen die gesellschaftlich auszuhaltenden Folgen der Gewaltenteilung und einer demokratisch orientierten Verfassung zeigt aber, daß die Gedanken an einen Ausnahmezustand, den zu beenden welcher Souverän auch immer angerufen wird, auch die Auseinandersetzungen über das Kruzifixurteil beeinflussen. Hier muß es als ein Versäumnis angesehen werden, daß die Fixierung der Politik nach Kriegsende auf religiös-ethische Fragen nicht gelöst wurde und kaum zur Sprache gebracht, aus welchen anderen, individuellen, politischen und strategischen Gründen manche zu Kreuze krochen - und andere nicht.


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