Text-Nummer: 0046

Schaltung am: 07.06.1996
Rubrik(en): Politik, Wissenschaft
Umfang des Textes in Zeichen: 4958
Verfasser(in): Hermann Althaus
Geschrieben am: 07.06.1996
Kürzel: Alt
Originaltitel: Vernichtung durch Medizin
Copyright: Hermann Althaus
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Diskussion/Leserbriefe:

Hermann Althaus

Vernichtung durch Medizin

Ein halbes Jahrhundert nach dem Prozeß, den der amerikanische Militärgerichtshof einer Reihe von Ärzten des NS in Nürnberg machte, hat sich der 99. Ärtztetag in Köln über "kriminelle Aktionen" von Medizinern in der NS-Zeit betroffen gezeigt. Daß es der deutschen Ärzteschaft nicht leichtgefallen ist, sich mit Bezug auf medizinische Pogrome und Exzesse im NS zu einer Erklärung zum "Wertebild" ihres Berufsstandes aufzuraffen, belegt die inzwischen verstrichene Zeit. In der Tat gibt es in der Geschichte der Ärzteschaft manch Bemerkenswertes das Fragen aufwirft. Warum hatte im NS keine andere Berufsgruppe so viele NSDAP-Mitglieder, wie die Ärzte? Gingen hier religiöse und naturwissenschaftliche Orientierungen eine Allianz ein, die in den über die Volksgesundheit wachenden Arzt-Priestern ihre Verkörperung fanden? War diese Allianz ein Resultat der NS-Ideologie - oder wartete medizinisches Selbstverständnis schon auf diese, um ethische Beschränkungen fallen zu sehen? Zynisch gesehen - und dies war sicherlich ein Stück normaler Perspektive eines großen Teils der Ärzteschaft im NS - stellte das Dritte Reich den Ärzten ein Reich der unbegrenzen Möglichkeiten zur Verfügung. Insofern kommt die Werteerklärung des Ärztetages vielleicht gerade zur rechten Zeit. Wenn sie denn auch für das Selbstverständnis von Medizinern Folgen zeitigt. Denn Vernichtung durch Medizin ist nicht an die Bedingungen einer Diktatur gebunden, auch wenn diese der bequemen Sanktionierung förderlich sind.
Zur ethischen Diskussion gehört es aber auch, gegenwärtige Anschauungen auf die Perspektiven abzuklopfen, die in ihnen stecken. Zunächst stellt sich die Frage, welche Perspektive die Verwendung des Wortes "kriminell" für die "Machenschaften" von Medizinern im NS zeigt. Was vor mehr als 50 Jahren geschah, war - im Rahmen der Gesetzlichkeit des NS-Staates - legal. Daran gibt es nichts zu deuteln. Medizinischem Handeln aber seine Legitimität zu bestreiten, bedarf einer anderen Perspektivierung. Eine rückwärtsgewandte Kriminalisierung von Tätern entbindet die Urteilenden nämlich tendenziell von der Erörterung der Legitimität ihres eigenen Handelns, das ohne Zweifel in der Regel legal ist.
Hier stellt sich die Frage nach der Legitimität medizinischer Praxis und Forschung in der Gegenwart. Denn "Vernichtung durch Medizin" wäre nicht nur in den Kontext des Experimentierens mit "Menschenmaterial" zu stellen, also der Reduzierung des Menschen auf ein Versuchskaninchen. "Vernichtung durch Medizin" darf als Problem nicht nur dann in den Blick treten, wenn sich die Tat mit der Gestalt eines Menschen verbindet, auch wenn der vivisektionistische Eingriff in den Körper, zum Zwecke des Experimentierens, als besondere Grausamkeit angesehen wird. Denn zukünftigen Generationen wird sich in fünfzig Jahren vielleicht die Frage stellen, welche politischen Bedingungen es eigentlich ermöglichten, daß Menschen in psychiatrischen Kliniken wie black boxes behandelt werden konnten oder als Lieferanten genetischer Informationen, mit deren Manipulationseffekten man sich dereinst auch im Bilde der menschlichen Gestalt wird konfrontiert sehen.
Wie in vielerlei Hinsicht hat die rigide Rationalität, die sich unter dem Schutz des NS zur Absolutheit entwickeln konnte, von den rational durchorganisierten Vernichtungsmaschinen der KZ's bis zu den Rassehygieneprogrammen im Alltag, die in wissenschaftlicher Vernunft angelegten Tendenzen entschleiert. Solche sich verwirklichende Wahrheiten sind weder kriminell noch irrational. Sie entsprechen vielmehr genau jener Legalität beanspruchenden Vernunft, die sich den "irrationalen" Argumenten von Gegnern eines ungezügelten Experimentierens verschließt. Wenn das "Wertebild" heutiger Ärzteschaft sich solcher Diskussion über die Legitimität des aktuellen medizinischen Handelns nicht intensiver annimmt, dann bleiben Betroffenheitsäußerungen über "kriminelle Aktionen" der Vergangenheit Imagekosmetik - und vielleicht mehr noch: Verschleierungen dessen, worum es sich angesichts der Möglichkeiten von Vernichtung durch Medizin im Kern dreht. Es kann aber nicht darum gehen, einen Teilaspekt auch des aktuellen Handelns in die Vergangenheit zu entsorgen, um mit dem Rest im Bewußtsein der Legalität schrankenlos herumzuexperimentieren. Insofern ist über das Verhältnis von Gesamtverantwortung und Kollektivschuld das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn zu dieser Diskussion gehört nicht nur die Frage der Entschuldigung gegenüber den Opfern der Vergangenheit (wie wäre sie möglich), der Entschuldung der Täter (wer sollte sie betreiben) oder, was damit verbunden wäre, der Übernahme ihrer Schuld (wer könnte sie tragen). Zu dieser Diskussion gehört auch die Frage der Exculpation der Gegenwart gegenüber ihrer Zukunft. Denn wer hierfür heute die Verantwortung übernimmt, indem er den Aspekt der "Vernichtung durch Medizin" in die Vergangenheit abschiebt, der schiebt die Diskussion über sein Handeln in die Zukunft ab.


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