Hermann Althaus
Vernichtung durch Medizin
Ein halbes Jahrhundert nach dem Prozeß, den der
amerikanische Militärgerichtshof einer Reihe von
Ärzten des NS in Nürnberg machte, hat sich
der 99. Ärtztetag in Köln über "kriminelle
Aktionen" von Medizinern in der NS-Zeit betroffen
gezeigt. Daß es der deutschen Ärzteschaft
nicht leichtgefallen ist, sich mit Bezug auf medizinische
Pogrome und Exzesse im NS zu einer Erklärung zum
"Wertebild" ihres Berufsstandes aufzuraffen,
belegt die inzwischen verstrichene Zeit. In der Tat
gibt es in der Geschichte der Ärzteschaft manch
Bemerkenswertes das Fragen aufwirft. Warum hatte im
NS keine andere Berufsgruppe so viele NSDAP-Mitglieder,
wie die Ärzte? Gingen hier religiöse und
naturwissenschaftliche Orientierungen eine Allianz
ein, die in den über die Volksgesundheit wachenden
Arzt-Priestern ihre Verkörperung fanden? War diese
Allianz ein Resultat der NS-Ideologie - oder wartete
medizinisches Selbstverständnis schon auf diese,
um ethische Beschränkungen fallen zu sehen? Zynisch
gesehen - und dies war sicherlich ein Stück normaler
Perspektive eines großen Teils der Ärzteschaft
im NS - stellte das Dritte Reich den Ärzten ein
Reich der unbegrenzen Möglichkeiten zur Verfügung.
Insofern kommt die Werteerklärung des Ärztetages
vielleicht gerade zur rechten Zeit. Wenn sie denn auch
für das Selbstverständnis von Medizinern
Folgen zeitigt. Denn Vernichtung durch Medizin ist
nicht an die Bedingungen einer Diktatur gebunden, auch
wenn diese der bequemen Sanktionierung förderlich
sind.
Zur ethischen Diskussion gehört es aber auch, gegenwärtige
Anschauungen auf die Perspektiven abzuklopfen, die
in ihnen stecken. Zunächst stellt sich die Frage,
welche Perspektive die Verwendung des Wortes "kriminell"
für die "Machenschaften" von Medizinern
im NS zeigt. Was vor mehr als 50 Jahren geschah, war
- im Rahmen der Gesetzlichkeit des NS-Staates - legal.
Daran gibt es nichts zu deuteln. Medizinischem Handeln
aber seine Legitimität zu bestreiten, bedarf
einer anderen Perspektivierung. Eine rückwärtsgewandte
Kriminalisierung von Tätern entbindet die Urteilenden
nämlich tendenziell von der Erörterung der
Legitimität ihres eigenen Handelns, das ohne Zweifel
in der Regel legal ist.
Hier stellt sich die Frage nach der Legitimität
medizinischer Praxis und Forschung in der Gegenwart.
Denn "Vernichtung durch Medizin" wäre
nicht nur in den Kontext des Experimentierens mit "Menschenmaterial"
zu stellen, also der Reduzierung des Menschen auf ein
Versuchskaninchen. "Vernichtung durch Medizin"
darf als Problem nicht nur dann in den Blick treten,
wenn sich die Tat mit der Gestalt eines Menschen verbindet,
auch wenn der vivisektionistische Eingriff in den Körper,
zum Zwecke des Experimentierens, als besondere Grausamkeit
angesehen wird. Denn zukünftigen Generationen
wird sich in fünfzig Jahren vielleicht die Frage
stellen, welche politischen Bedingungen es eigentlich
ermöglichten, daß Menschen in psychiatrischen
Kliniken wie black boxes behandelt werden konnten oder
als Lieferanten genetischer Informationen, mit deren
Manipulationseffekten man sich dereinst auch im Bilde
der menschlichen Gestalt wird konfrontiert sehen.
Wie in vielerlei Hinsicht hat die rigide Rationalität,
die sich unter dem Schutz des NS zur Absolutheit entwickeln
konnte, von den rational durchorganisierten Vernichtungsmaschinen
der KZ's bis zu den Rassehygieneprogrammen im Alltag,
die in wissenschaftlicher Vernunft angelegten Tendenzen
entschleiert. Solche sich verwirklichende Wahrheiten
sind weder kriminell noch irrational. Sie entsprechen
vielmehr genau jener Legalität beanspruchenden
Vernunft, die sich den "irrationalen" Argumenten
von Gegnern eines ungezügelten Experimentierens
verschließt. Wenn das "Wertebild" heutiger
Ärzteschaft sich solcher Diskussion über
die Legitimität des aktuellen medizinischen Handelns
nicht intensiver annimmt, dann bleiben Betroffenheitsäußerungen
über "kriminelle Aktionen" der Vergangenheit
Imagekosmetik - und vielleicht mehr noch: Verschleierungen
dessen, worum es sich angesichts der Möglichkeiten
von Vernichtung durch Medizin im Kern dreht. Es kann
aber nicht darum gehen, einen Teilaspekt auch des aktuellen
Handelns in die Vergangenheit zu entsorgen, um mit
dem Rest im Bewußtsein der Legalität schrankenlos
herumzuexperimentieren. Insofern ist über das
Verhältnis von Gesamtverantwortung und Kollektivschuld
das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn zu dieser
Diskussion gehört nicht nur die Frage der Entschuldigung
gegenüber den Opfern der Vergangenheit (wie wäre
sie möglich), der Entschuldung der Täter
(wer sollte sie betreiben) oder, was damit verbunden
wäre, der Übernahme ihrer Schuld (wer könnte
sie tragen). Zu dieser Diskussion gehört auch
die Frage der Exculpation der Gegenwart gegenüber
ihrer Zukunft. Denn wer hierfür heute die Verantwortung
übernimmt, indem er den Aspekt der "Vernichtung
durch Medizin" in die Vergangenheit abschiebt,
der schiebt die Diskussion über sein Handeln in
die Zukunft ab.