Wolfgang Ernst
Reichskleinodien
Das unbestimmbare, unaufhebbare, nur aufschiebbare
asymmetrische Verhältnis von Staat und Nation
kristallisierte sich im Vorschlag des Direktors des
GermanischenNationalmuseums zu Nürnberg, Essenwein
, zur Rückforderung der Reichskleinodien aus Wien
in den Prager Friedensverhandlungen nach dem Preußischen
Krieg mit Österreich 1866: In Nürnberg sei
jetzt das GNM "der richtigste Ort für die
Aufbewahrung der jedem Deutschen hochwichtigen historischen
Erinnerungszeichen" (Essenwein an Bismarck. Dazu
Peter Burian,"Das Germanische Nationalmuseum und
die deutsche Nation", in: Das Germanische Nationalmuseum
Nürnberg 1852-1977, hgg. v. Bernward Deneke u.
Rainer Kahsnitz, München 1978).
Semiophoren sind Vermittler zwischen demImaginären
und dem Materialen (Krzysztof Pomian):
"Die Reichskleinodien, Monumente des Regimentes,
sind jedem Deutschen theuere Erinnerungen; die Insigniender
Herrschaft über einzelne Theile unseres deutschen
Vaterlandes <...> sind greifbare Monumente <...>.
Wenn auch die Mehrzahl der Originalquellen in der Sammlung
kulturhistorischer Blätter enthalten ist, wenn
auch die Sammlung derAbbildungen Vieles ergänzen
muß."
Original sind nicht die Objekte, sondern ihre Fassung:
"vom silbernen Reliquienschrein, der einst die
zu den Kleinoden des heiligen römischen Reiches
gehörigen Reliquien barg, von den Lederkapseln,
die einzelne Theile derKrönungsinsignien enthielten,
bis zu den Glasschränken, in denen dieselben zuletzt
ausgestellt waren, ehe sie auf Nichtwiederkommen aus
der Stadt Nürnberg, welcher Kaiser Sigismund für
ewige Zeiten das Recht der Aufbewahrung verliehen hatte,
geflüchtet wurden. Ein schöner Festzug für
die allen Deutschen gemeinsame Anstalt müßte
es sein, wenn einst diese Kleinoden <...> in
das nationale germanische Museum gelangen würden.
Den Schluß der Reihe der Denkmäler aus dem
öffentlichen Leben bildet bis jetzt die uns übergebene
Einrichtung des ehemaligen Sitzungssaales des Bundestages
des deutschen Bundes zu Frankfurt a. M., ferner die
auf das 48er deutscheParlament bezüglichen Gegenstände
(Essenwein 1870)
- vornehmlich dessen Ansatz einer ersten deutschen
Nationalbibliothek.
Die von 1424 bis 1796 in Nürnberg und seitdem
in Wien verwahrten Rechskleinodien wurden 1938 auf
Anordnung Adolf Hitlers nach Nürnberg überführt,
entgegen ursprünglichen Planungen jedoch nicht
im Museum, sondern in einer eigenen Aufstellung in
der Katharinenkirche gezeigt: Vorn in der Mitte vor
dem Kaisermantel der Heiltumschrein. Die altarähnliche,
quasi-sakrale Inszenierung in der Kirche entzieht die
Objekte damit ausdrücklich ihrer Unterwerfung
zum historischen Dokument im musealen Rahmen.
Das Germanische Nationalmuseum machte im 19.Jahrhundert
selbst immer wieder darauf aufmerksam, daß die
Verbindung eines sakralen Dispositivs und der Nation
in der mittelalterlich-christlichen Idee eines "heiligen
römischen Reiches deutscher Nation" (dem
immateriellen und monumentalenAspekt der durch E. H.
Kantorowicz 1957 rekonstruierten Rechtsfiktion vonThe
King's Two Bodies ) selbst schon historisch angelegt
war. Indem sich das Museum - im Gegensatz zum historiographischen
Text - vor allem der gegenständlichen Vergangenheit
annimmt, ist es von der Ambivalenz mittelalterlicher
Herrschaftszeichen unmittelbar betroffen: Sie symbolisierten
nicht einfach das Königtum, sondern sie waren
es.
Heinrich Kohlhaussen, Direktor des Germanischen Nationalmuseums
Nürnberg, nennt die deutschen Reichskleinodien
auf der ersten Tagung der Deutschen Gesellschaft für
Dokumentation 1942 "Form gewordener Schicksalsträger
des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation"
- eine auf ihre Signifikanten verwiesene, ihrem Geschick
ausgelieferte Entität.
War diese abgespaltene Aura später auf"nationale"
Weiheobjekte übertragbar? Antiquarische Objekte
stehen für nationale Geschichte in vom Medium
Museum arrangierter allegorischerKonfiguration.
Ein Privileg Kaiser Sigismunds von 1424 verweist
denKrönungsschatz (Insignien) unveräußerlich
nach Nürnberg und die Aachener Kleinodien in den
Domstift. Eigentum verblieb beim Reich; der Text der
Verleihungsurkunde spricht von "unser und des
heiligenreichs heiligtum" - sacred space , umgekehrt
gilt dem 19. Jahrhundert - so Hubert Schrade 1936 -
das Museum selbst als Heiligtum, als "ästhetische
Kirche" (Hubert Schrade, Schicksal und Notwendigkeit
der Kunst, Leipzig 1936). Ist damit nicht der Schrein
der Kleinodien, sondern das Museum selbst ihre eigentliche
Fassung? Volker Plagemann sucht diese Vorstellung zukorigieren:
"Den Romantikern lag es fern, die christlicheKirche
ersetzen zu wollen. Ihre literarischen Äußerungen
dürfen nicht zur Interpretation der Museen herangezogen
werden, die erst später erbaut wurden. Es gibt
kein Argument für die Behauptung, daß Museen
im 19. Jahrhundert an die Stelle des Sakralbaus getreten
seien." (Das deutsche Kunstmuseum 1790-1870, München
1967)
Aufseß erwarb die Nürnberger Kartäuserkiche
für das Museum nicht aus quasi-religiösen
Motiven, sondern aufgrund des pragmatischen Imperativs.,
nicht durch Immobilien in Staatsbesitz zu demselben
in Abhängigkeit zu geraten. (Franz Friedrich Leitschuh,
Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg, Bamberg
1890)
Zum Schutz vor französischen Truppen an den
Toren Nürnbergs gelangten die Reichskleinodien
nach Wien, wie die Empfangsquittung des kaiserlichen
Schatzmeisters vom 29. Oktober 1800 bezeugt. War das
Nürnberger Verwahrungsprivileg mit der Reichsverfassung
zugleich erloschen? Weder der Deutsche Bund noch seine
Mitgliedsstaaten sahen sich in der Kontinuität
des Reiches (Patrick Bahners, FAZ, 17. 5. 1995). Lord
Castlereagh implementierte in einer Notevom 11. September
1815 das Völkerrechtsprinzip, geraubte Kunstwerke
sollten den Staaten zurückerstattet werden, "denen
sie gehörten".
<vgl. Rückführung Quadriga / Antiken
aus Paris nach Berlin 1815 als Impuls zur Gründung
des Alten Museums; Struktur von Umweg, Verlust und
Begehren; semiotische Aufladung der Objekte zu nationalen
Symbolen / DISS\MUSEUM>
In einem Moment, als die nationaldiskursive Progammierungdes
GNM objektorientiert wird, stützt Essenwein seinen
Antrag auf Rückführung der Reichskleinodien
ausdrücklich auf die damals vollzogene staatsrechtliche
Umgestaltung Deutschlands, während sonst immer
nur von der unpolitisch, unstaatlich verstandenen Nation
aus argumentiert wurde <Burian 1978: 170>. Sacredspace:
"Das deutsche Volk kann jetzt nach dem Österreich
aus Deutschland ausgeschieden ist, nachdem es die Verbindung
mit den anderen Stämmen gelöst hat, diese
Reliquien nicht mehr außerhalb Deutschlands in
Österreich lassen; es muß sie in seiner
Mitte haben. <...> so kommt endlich noch dazu,
daß Nürnberg die Stadt ist, der das Recht
derAufbewahrung bis zum Untergange des Reiches zustand,
daß im germanischen Museum selbst sich noch der
kostbare Schrein befindet in dem ehemals die Insignien
und Reliquien aufbewahrt wurden. Auch sollten die Insignien
so lange das Reich dauerte an geweihter Stelle aufbewahrt
werden. Das germanische Museum ist in der Lage (in)
einer über der Sakristei seiner jetzt als Kunsthalle
dienenden Kirche befindlichen Kapelle, die in gothischem
Stil erbaut, ganz gewölbt ist, noch den alten
Altar hat eine Stätte bieten zu können, die
auch in dieser Rücksicht der Würde der Ggenstände
volkommen entspräche. (Essenwein an Bismarck,
der darauf nicht einging )
Es handelt sich bei den Reichskleinodien um Objekte,
die mit mnmemischer Energie je nach Kontext aufladbar
waren; das GNM behauptete, sie (quasi heraldisch im
Sinne von Walter Seitter, Menschenfassungen) fassen
zu können, gerade in seiner institutionalisierten
Verfaßtheit einer"Neutralisierung"
gegenüber der Abhängigkeit von Einzelstaaten
(was gleichzeitig seine finanzielle Verwundbarkeit
erhöhte). Nicht in , sondern parergonal an den
Objekten liegt ihre mnemische Energie:
"Wenn sie auch im jetzigen Momente keine politische
Bedeutung haben, so könnte in Zukunft auf irgend
einer Seite der Wunsch sich regen, ihne eine solche
zu geben und Se Majestät der Kaiser von Österreich
dürfte schwerlich geneigt sein, sie wieder nach
Nürnberg zu geben, wenn nicht durch Neutralität
der Anstalt die Gewähr geleistet ist, daß
keine Macht sie derselben entziehen kann <...>."
(Essenwein an Ludwig II., Nürnberg, 1.2.1868)
Essenwein schreibt hier Futur II; den Anspruch auf
Rückführung der Reichskleinodien setzte das
"DritteReich" 1938-1946 durch.
Data processing : Politisch differente Kontexte vermögen
das Archiv (resp. das Depot) zu aktivieren, Dokumente
und Objekte mit einer Energie zu laden, die ihnen nicht
eigen, sondern angelegt ist und sie aus dem Raum des
Museums in einen Raum radikaler Präsenz, realer
Gegenwart (im Sinne von George Steiner) hochlädt.
Am 26. Juli 1938 hielt der Nürnberger OB Willy
Liebel im Haus Wahnfried in Bayreuth Hitler persönlich
einen Vortrag über die ganze Angelegenheit der
Rückführungsforderung der Reichskleinodien
nach dem deutschen Einmarsch in Österreich:
"Dabei wurde deutlich, daß dieser in den
Reichskleinodien keineswegs bloße Museumsstücke
sah, sondern reale Symbole für den Anspruch des
Dritten Reiches, legitimer Nachfolger des ersten großdeutschen
Reiches zu sein. So mußte konsquenterweise die
von <dem damaligen Direktor> Kohlhaußen
erhoffte Aufstellung im Germanischen Nationalmuseum
unterbleiben, aber auch die vom Nürnberger Oberbürgermeister
geförderte und zunächst durchgeführte
Präsentation in der städtischen Katharienenkirche
nur provisorisch sein<...>. (Gerhard Rechter,
in: Nürnberg - Kaiser und Reich. Ausstellungskatalog
des Staatsarchivs Nürnberg, 1986)
Geplant war eine künftige Unterbringung in einer
der Vortragssäle der bereits im Bau befindlichen
Kongreßhalle - die Insignien des Reiches in der
Obhut der NSDAP. Deren Reichsanspruch bedurfte der
Autorisierung durch Reliquien.
Anfang Februar 1939 lag das von dem rechtskundigen
Stadtrat Karl Fischer im Auftrag des OB erstellte Gutachten
vor, demzufolge das Eigentum der Reichskleinodien nicht
zu den Hoheitsrechten des Alten Reichsgehörte,
sondern den Privatrechten des Kaisers, war damit aber
weder auf den Kaiser als Privatmann übergegangen
- im Sinne der zwei Körper des Souveräns
-, noch (mit dem 6. August) 1806 auf das Kaiserreich
Österreich. Der 1815 gegründete Deutsche
Bund war demgegenüber ein neues, selbständiges
Gebilde, wie auch das zweite deutsche Kaiserreich.
Liebel drängt auf den Erlaß eines eigenen
Reichsgesetzes, muß zunächst aber einsehen,
"daß die im Entwurf beabsichtigte Sammlung
aller auf die Kleinodien bezüglichen Archivalien
ebenfalls in Nürnberg nach dem Gutachten des damaligen
Nürnberger Stadtarchivdirektors Dr. Gerhard Pfeiffer
nicht nur unpraktikabel sein mußte, sondern auch
den Grundfesten des deutschen Archivwesens -das auf
die Erhaltung geschlossener Archivkörper baute
- rüttelte." (Rechter)
Die Versammlung von Objekten unterscheidet sich von
der Dezentriertheit ihrer diskursiven Referenzen im
Realen des Archivs, mithin also von ihrer non-diskursiven
Verankerung im Urkunden- als Rechtswesen.
Liebels Reichsgesetzentwurf scheiterte kurz vor seiner
Verabschiedung durch die Reichsregierung am Ausbruch
des ZweitenWeltkriegs, der dann aus Schutzgründen
zur Verkapselung der Artefakte führte. Als Täuschungsmanöver
ließ Liebel am 5. April durch einen SS-Offizier
noch zwei große - allerdings leere - Kisten wegfahren,
um so einen Abtransport der Kleinodien zu fingieren,
während sie real in einem Behälter in einer
eigens dafür vorgesehenen Nische in der Bunkeranlage
Panierplatz eingemauert wurden - eine farcehafte Vorwegnahme
des leeren Schreins, der nun im GNM seiner Kleinodien
entblößt harrt. Der Zeitzeuge Wilhelm Schwemmer
nahm an, daß damit eine Vernichtung der Reichskleinodien
aufgrund einer Weisung aus Berlin entgegengewirkt werden
sollte (Taktik der verbrannten Erde - Hitlers "Nero"-Befehl).
Um die Ablieferung der Klenodien zurück nach
Wien durch den für Denkmäler, Kunst und Archive
zuständigen US-Offizier Captain J. C. Thompson
zu verhindern, ließ Ernst Troche, NachfolgerKohlhaußens
als Direktor der GNM, durch den Ordinarius für
Kirchenrecht und deutsche Rechtsgeschichte der Universität
Erlangen, Hans Liermann, einweiteres Rechtsgutachten
erstellen, der abweichend zu dem Ergebnis kam, daß
niemand Eigentumsrechte an den Reichskleinodien gelten
machen könne. Die als Stiftung mit eigner Rechtspersönlichkeit
anzusehenden Kleinodien könne jedoch die dazu
berufene Staatsgewalt neu organisieren.
Im Dezember 1945 beschließt der Alliierte Kontrollrat
in Berlin auf Antrag der österreichischen Bundesregierung
die Rückführung der Reichskleinodien nach
Wien, wo sie in der Hofburg seitdem wieder öffentlicht
augstellt sind.
Arcana imperii : Sicherheit als Entzug und (Re-)Präsentationsbedürfnis im Konflikt. Bereits 1784 war angesichtsder vielen Wünsche, das Heiltum zu besehen, eine Verlegung in eine Art museal gestalteten Gewölbe auf der Burg ins Auge gefaßt worden.
Im November 1870 erschien ein Zeitungsartikel in Nürnberg mit dem Vorschlag, die deutschen Reichskleinodien dem Germanischen Museum einzuverleiben (wie ein leeres Grab): "Hier steht der große silberne Schrein, der einst die Reliquien in sich schloß." In der nationalliberalen Aachener Zeitung vom 7. Dezember 1870 dagegen wurde ein analoger Anspruch unter Berufung auf das alten Krönungsrecht Aachens erhoben - und mithin die Reichsleinodien "selbstredend" zu erlangen. In der Aachener Stadtverordnetensitzung vom 24. Januar 1871 wurde einstimmig beschlossen, den König in einer Adresse zu bitten, für die Kaiserkörung Aachen auszuersehen. Wilhelm aber vermeidet, in der Staatssymbolik eine unmittelbare Anknüpfung an das alte Reich zum Ausdruck zu bringen - im Unterschied zur Rolle der Reichskleinodien im Nationalsozialismus; in einem 1872 erschienen Buch des Oberzeremonienmeisters Graf Stillfried über Die Attribute des Neuen Deutschen Reiches, das wohl offiziösen Charakter besaß, wurden neue Insignien und heraldische Zeichen entworfen (Theodor Schieder).
Eine Semiose von Musealien zu Beutegut (und verso). Heute jedenfalls birgt das GNM nichts als den leeren Schrein jener Insignien, lieu-tenant . Seltsamer Dis-Kurs: Kehren die Kleinodien im Sinne Lacans hier an ihren Platz zurück, kommen sie an ihrem Bestimmungsort an oder sind beide archäo-logisch identisch (Robert Krokowski)? Ob das, was einmal Insignien waren (wie es Percy Ernst Schramm in Herrschaftszeichen und Staatssymbolik ausführlich darlegte), nicht mehr an den Körper des Souveräns, sondern andessen Nachfolge, die "Nation" als politische Körperschaft gebunden ist? oder an das Parlament? Inwieweit tritt also Kulturgut (etwa die aktuelle Kontroverse um den "Schatz desPriamos" zwischen Moskau und Berlin) das symbolische Erbe dessen an, was einmal Insignien waren?
Leer, platzhaltend, stellvertretend ist auchder Kaiserstuhl
Karls des Großen im Aachener Dom. Diese Absenz
macht Inhaltsfülle halluzinieren; historische
Imagination ist der Effekt eines Mangels, der Lücken
im Archiv:
"Aus dem Imperium Romanum ward das SacrumImperium
des christlichen Abendlandes. Und der Stuhl Karls
des Großen steht auf deutschem Boden. Dieser
Stuhl ist das schauererregendste, inhaltsvollste Nationalheiligtum
der Deutschen. <...> Hier senken sich dieWurzeln
in realen, nicht erdichteten, in heiligen, in nordischen
und ewigen Boden." (Thedor Haecker, Vergil )
Ist das Reale hier an seinem Ort, weil es schmerzt?
P.S. Bei diesen Gedanken handelt es sich um Skizzen
zur geplanten Habilitationsschrift
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Deutschland zwischen Na(rr)ation und Berechnung, zwischen
Dokument und Monument.
Zur Infrastruktur des deutschen Gedächtnisses seit
1806 bis an die EDV von Historie