Hermann Althaus
Journalistische Ethik
Die Prozeßberichterstattung hat eine lange journalistische
Tradition. Immer war es eine Gratwanderung zwischen
Berichterstattung und Kommentar, zwischen distanzierter
Information und versuchter öffentlicher Einflußnahme.
Die Zeitung bedient die öffentliche Neugier: Was
sich vor und hinter den Schranken des Gerichts abspielt,
wird von einem Medium ausgetragen, das selbst nicht
selten die Macht hat zu urteilen.
Das Wort von der >>öffentlichen Hinrichtung<<
eines vermeintlichen Delinquenten fällt nicht
zufällig - ist es doch in der Ethik des Schreibens
beim Gebrauch der Worte und Bilder vom richtungsweisenden
Leitartikel oder der interessegeleiteten Berichterstattung
zum Richterspruch nur ein kleiner Schritt. Mag sein,
daß das Tagesgeschehen die Aufmerksamkeit von
dem Urteilsspruch der Jury im Falle O.J. Simpson längst
wieder abgezogen hat. Bisweilen bedarf es einer gewissen
Distanz, um sich vom Strudel der Mutmaßungen
und Beurteilungen freizuschwimmen.
Ohne Zweifel ist der namentlich gezeichnete Kommentar
oder Leitartikel in Zeitungen ein Ort der persönlichen
Meinung. Das ist gut so. Wird hier aber - wie nicht
selten im Falle Simpson - auf den Schaden hingewiesen,
den ein Rechtssystem durch das Zusammenspiel von Geld
und rassistischem Vorurteil erfährt, und wird
hier ad personam nachgeurteilt, so wird genau jene
mediale Macht in die Waagschale geworfen, die für
den Prozeß selbst in massiver Weise den Spielraum
von Geld und Vorurteil bestimmte: die auch journalistische
Macht. Dies alles kann und darf nicht zu einer Kritik
an Formen des Journalismus als solchen führen,
dessen Aufgabe es nicht zuletzt ist, die Probleme gesellschaftlicher
Gewaltenteilung zur Sprache zu bringen. Zur Vergewisserung
einer journalistischen Ethik gehört es aber, die
Frage zu stellen, ob Geld und Vorurteile nicht auch
deshalb die Rechtssprechung beeinflussen, weil journalistische
Gebräuchlichkeiten genau dies befördern.
So kann denn etwas höchst Aktuelles zur Einsatzstelle
der Vergewisserung werden. Gedanken zu einer journalistischen
Ethik des Schreibens stehen sicherlich im Tagesgeschäft
nicht hoch im Kurs. Soll es aber nicht bei einem flüchtigen
Gebrauch des Wortes >>Ethik<< bleiben,
das so nur der auch journalistisch um sich greifenden
political correctness Futter gibt, so gilt es zuerst
innezuhalten und daran zu erinnern, daß >>utilitaristisch<<
nicht nur >>nützlich<< meint, sondern
auch auf den Gebrauch hinweist, den Gebrauch der Worte
und Bilder. Mancher aber, der vorgibt >>die Dinge
beim Namen zu nennen<<, dokumentiert einen eigentümlichen
Gebrauch, wenn er Zeichen wie Namen behandelt.
Kaum eine Stellungnahme der vergangenen Wochen, die
das Urteil im Simpson-Prozeß nicht als >>bezeichnend<<
für einen gesellschaftlichen Prozeß in den
USA hält. Das Urteil - soweit offenbar der Konsens
- ist symptomatisch: für die Auswirkungen eines
schwelenden Rassismus; für die Macht des Geldes;
für den Einfluß der Medien auf die Rechtsprechung;
für die Unfähigkeit der Exekutive, Recht
und Gesetzt zum Zuge kommen zu lassen; für die
Unfähigkeit der Legislative, Rechtsbedingungen
zu schaffen, die Fehlurteile ausschließen; für
die Unfähigkeit der Judikative, sich vom >>Druck
der Straße<< oder dem der Politik nicht
beeinflussen zu lassen. Selten - zu selten - ist in
solchen Beurteilungen davon die Rede, daß das
Urteil auch in anderer Hinsicht bezeichnend sein könnte,
zum Beispiel für den Grundsatz: Im Zweifel für
den Angeklagten. Was auffällt, das ist die Neigung,
auf breiter Ebene ein Urteil korrigieren zu wollen
und dies mit dem Anspruch auf eine Prozeßführung
zu vermischen, in der sich der Zweifel ausschließen
ließe. Manche der journalistischen Artikel legen
den Eindruck nahe, als gehe hier das >>gesunde
Volksempfinden<< einen merkwürdige Allianz
mit dem >>gesunden Rechtsempfinden<< ein,
der Hinweis auf den >>gesunden Menschenverstand<<
liegt nicht fern. Doch gerade dieser ist - mit Grund
- nicht die Basis juristischen Urteilens. Sind Beurteilungen
aus der Ferne, die einzig über die mediale Berichterstattung
als Fundus der Einschätzung verfügen, so
verschieden von dem, was in der Berichterstattung als
>>Klima der Vorverurteilung<< kritisiert
wird und gründet die >>Nachverurteilung<<
auf anderen Kriterien, als die Freude über den
Freispruch? Eine merkwürdige journalistische Vehemenz
zeigt sich in der Anerkennung jener Indizien, die angeblich
keine andere Möglichkeit zulassen, als den Spruch:
>>Der Mann ist schuldig.<< Die Jury hat
anders entschieden. Aber weil einer an all dem schuld
sein muß, dem Rassismus, den Morden, dem >>Abgrund<<
zwischen Arm und Reich, dem Unterschied zwischen prominent
und unbekannt, wird das Urteilen nicht aufhören.
In der Tat ist das Urteil der Jury ein Zeichen - dafür,
daß es niemals eine Garantie gibt. Kränkend
ist das Urteil für jene, die mit ihm ihre eigene
Überzeugung verurteilt finden. Aber gerade weil
Urteile nicht dem >>gesunden Rechtsempfinden<<
zu überlassen sind, hilft der Zweifel dem Angeklagten.
Zu sagen, daß die Justiz daran >>krankt<<,
ist gefährlich - denn an wen wird gedacht, sie
zu kurieren? Auf dem mühsamen Weg der Kultivierung
des Rechts von der Lynchjustiz bis zum Grundsatz, daß
ein Angeklagter solange als unschuldig anzusehen ist,
bis seine Schuld als erwiesen gilt, gibt es auch am
Ende keine rundherum zufriedenstellende Lösung.
Wo immer Menschen über Menschen richten bleibt
ein Rest Ungewißheit und Zweifel. Für die
journalistische Ethik aber bleibt es nötig, die
Dinge nicht zu verwechseln: Zeichen angemessen deuten
zu wollen, schließt die Gewißheit ein,
daß es gerade auf der Zeichenebene keine absolute
Gewißheit gibt. Und selbst eine richtige Deutung
hätte sich des Richterspruchs zu enthalten. Sonst
ist die Grenze zur Anmaßung schnell überschritten.