Text-Nummer: 0019

Schaltung am: 01.06.1996
Rubrik(en): Kultur
Umfang des Textes in Zeichen: 5777
Verfasser(in): Hermann Althaus
Geschrieben am:
Kürzel: HAL
Originaltitel: Journalistische Ethik
Copyright: Hermann Althaus
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Hermann Althaus

Journalistische Ethik

Die Prozeßberichterstattung hat eine lange journalistische Tradition. Immer war es eine Gratwanderung zwischen Berichterstattung und Kommentar, zwischen distanzierter Information und versuchter öffentlicher Einflußnahme. Die Zeitung bedient die öffentliche Neugier: Was sich vor und hinter den Schranken des Gerichts abspielt, wird von einem Medium ausgetragen, das selbst nicht selten die Macht hat zu urteilen.
Das Wort von der >>öffentlichen Hinrichtung<< eines vermeintlichen Delinquenten fällt nicht zufällig - ist es doch in der Ethik des Schreibens beim Gebrauch der Worte und Bilder vom richtungsweisenden Leitartikel oder der interessegeleiteten Berichterstattung zum Richterspruch nur ein kleiner Schritt. Mag sein, daß das Tagesgeschehen die Aufmerksamkeit von dem Urteilsspruch der Jury im Falle O.J. Simpson längst wieder abgezogen hat. Bisweilen bedarf es einer gewissen Distanz, um sich vom Strudel der Mutmaßungen und Beurteilungen freizuschwimmen.
Ohne Zweifel ist der namentlich gezeichnete Kommentar oder Leitartikel in Zeitungen ein Ort der persönlichen Meinung. Das ist gut so. Wird hier aber - wie nicht selten im Falle Simpson - auf den Schaden hingewiesen, den ein Rechtssystem durch das Zusammenspiel von Geld und rassistischem Vorurteil erfährt, und wird hier ad personam nachgeurteilt, so wird genau jene mediale Macht in die Waagschale geworfen, die für den Prozeß selbst in massiver Weise den Spielraum von Geld und Vorurteil bestimmte: die auch journalistische Macht. Dies alles kann und darf nicht zu einer Kritik an Formen des Journalismus als solchen führen, dessen Aufgabe es nicht zuletzt ist, die Probleme gesellschaftlicher Gewaltenteilung zur Sprache zu bringen. Zur Vergewisserung einer journalistischen Ethik gehört es aber, die Frage zu stellen, ob Geld und Vorurteile nicht auch deshalb die Rechtssprechung beeinflussen, weil journalistische Gebräuchlichkeiten genau dies befördern.
So kann denn etwas höchst Aktuelles zur Einsatzstelle der Vergewisserung werden. Gedanken zu einer journalistischen Ethik des Schreibens stehen sicherlich im Tagesgeschäft nicht hoch im Kurs. Soll es aber nicht bei einem flüchtigen Gebrauch des Wortes >>Ethik<< bleiben, das so nur der auch journalistisch um sich greifenden political correctness Futter gibt, so gilt es zuerst innezuhalten und daran zu erinnern, daß >>utilitaristisch<< nicht nur >>nützlich<< meint, sondern auch auf den Gebrauch hinweist, den Gebrauch der Worte und Bilder. Mancher aber, der vorgibt >>die Dinge beim Namen zu nennen<<, dokumentiert einen eigentümlichen Gebrauch, wenn er Zeichen wie Namen behandelt.
Kaum eine Stellungnahme der vergangenen Wochen, die das Urteil im Simpson-Prozeß nicht als >>bezeichnend<< für einen gesellschaftlichen Prozeß in den USA hält. Das Urteil - soweit offenbar der Konsens - ist symptomatisch: für die Auswirkungen eines schwelenden Rassismus; für die Macht des Geldes; für den Einfluß der Medien auf die Rechtsprechung; für die Unfähigkeit der Exekutive, Recht und Gesetzt zum Zuge kommen zu lassen; für die Unfähigkeit der Legislative, Rechtsbedingungen zu schaffen, die Fehlurteile ausschließen; für die Unfähigkeit der Judikative, sich vom >>Druck der Straße<< oder dem der Politik nicht beeinflussen zu lassen. Selten - zu selten - ist in solchen Beurteilungen davon die Rede, daß das Urteil auch in anderer Hinsicht bezeichnend sein könnte, zum Beispiel für den Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Was auffällt, das ist die Neigung, auf breiter Ebene ein Urteil korrigieren zu wollen und dies mit dem Anspruch auf eine Prozeßführung zu vermischen, in der sich der Zweifel ausschließen ließe. Manche der journalistischen Artikel legen den Eindruck nahe, als gehe hier das >>gesunde Volksempfinden<< einen merkwürdige Allianz mit dem >>gesunden Rechtsempfinden<< ein, der Hinweis auf den >>gesunden Menschenverstand<< liegt nicht fern. Doch gerade dieser ist - mit Grund - nicht die Basis juristischen Urteilens. Sind Beurteilungen aus der Ferne, die einzig über die mediale Berichterstattung als Fundus der Einschätzung verfügen, so verschieden von dem, was in der Berichterstattung als >>Klima der Vorverurteilung<< kritisiert wird und gründet die >>Nachverurteilung<< auf anderen Kriterien, als die Freude über den Freispruch? Eine merkwürdige journalistische Vehemenz zeigt sich in der Anerkennung jener Indizien, die angeblich keine andere Möglichkeit zulassen, als den Spruch: >>Der Mann ist schuldig.<< Die Jury hat anders entschieden. Aber weil einer an all dem schuld sein muß, dem Rassismus, den Morden, dem >>Abgrund<< zwischen Arm und Reich, dem Unterschied zwischen prominent und unbekannt, wird das Urteilen nicht aufhören. In der Tat ist das Urteil der Jury ein Zeichen - dafür, daß es niemals eine Garantie gibt. Kränkend ist das Urteil für jene, die mit ihm ihre eigene Überzeugung verurteilt finden. Aber gerade weil Urteile nicht dem >>gesunden Rechtsempfinden<< zu überlassen sind, hilft der Zweifel dem Angeklagten. Zu sagen, daß die Justiz daran >>krankt<<, ist gefährlich - denn an wen wird gedacht, sie zu kurieren? Auf dem mühsamen Weg der Kultivierung des Rechts von der Lynchjustiz bis zum Grundsatz, daß ein Angeklagter solange als unschuldig anzusehen ist, bis seine Schuld als erwiesen gilt, gibt es auch am Ende keine rundherum zufriedenstellende Lösung. Wo immer Menschen über Menschen richten bleibt ein Rest Ungewißheit und Zweifel. Für die journalistische Ethik aber bleibt es nötig, die Dinge nicht zu verwechseln: Zeichen angemessen deuten zu wollen, schließt die Gewißheit ein, daß es gerade auf der Zeichenebene keine absolute Gewißheit gibt. Und selbst eine richtige Deutung hätte sich des Richterspruchs zu enthalten. Sonst ist die Grenze zur Anmaßung schnell überschritten.


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