Text-Nummer: 0093

Schaltung am: 26.07.1996
Rubrik(en): Politik, Kultur
Umfang des Textes in Zeichen: 2970
Verfasser(in): Uwe Müller
Geschrieben am: 26.07.1996
Kürzel: mue
Originaltitel: Sadistischer Strafvollzug
Copyright: Uwe Müller
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Uwe Müller

Sadistischer Strafvollzug

Gefängnis kann schlimmer als der Tod sein - kaum jemand, der diesen Gedanken nicht schon gehabt hätte, auch wenn es den meisten an eigener Erfahrung mangelt. Der Gedanke, eingesperrt zu sein, gehört aber sicherlich für viele Menschen zu den unsaushaltbarsten Vorstellungen. Denn eingesperrt sein heißt: getrennt zu sein. Von Angehörigen. Von Gesellschaft. Von Zärtlichkeit. Von Sexualität. Von Leben. Von Freiheit. Daß Strafvollzug sein muß, ändert daran nichts. Gefängnisse sind nun einmal Orte, an denen die Gesellschaft ihre Feinde (oder die sie dafür hält) lebendig begräbt. Orte, an denen selbst die Hoffnung auf Rückkehr quält, kann man sich dieser nicht sicher sein. Strafvollzug muß sein. Aber sadistischer Strafvollzug muß nicht sein. Es gibt keine Rechtfertigung für Folter, Isolation, erbärmliche Haftbedingungen, Zusammenpferchung, entwürdigende Behandlung. Der Vollzug der Strafe als solcher ist die Konsequenz der Tat: Du hast Dich außerhalb der Normen und Gesetze gestellt - also mußt Du außerhalb ihrer leben. Gefängnisse sind der innere Ausschluß einer Gesellschaft, "Löcher" eben. Aber selbst der rächende Gott mancher Religionen kann diesen Zusammenhang von Tat und Tatfolge mildern, manchmal ist er gleichsam die einzige Instanz, die diesen Zusammenhang interpretieren kann: Du hast Deinen Bruder erschlagen, also gehe und lebe ohne Bruder weiter. (Nicht durch Zufall muß Kain in die Großstadt.) Das "Auge um Auge, Zahn um Zahn", die Talionsformel, findet sich also schon interpretiert, bevor sie formuliert wird. Die Abschaffung der Todestrafe steht in dieser Tradition, auch der sogenannte humane Strafvollzug. Da dieser aber von Menschen verwaltet wird, kann er gottlos werden. Gnadenlos. Daß dies auch in Ländern möglich ist, in denen die Anrufung eines Gottes auch für die Handlanger des Vollzuges ein alltägliches Ritual darstellt, zeigt, daß dieses nicht vor dem Ausagieren sadistischer Triebe schützt. In früheren Zeiten wurden politische Straftäter verbannt, ausgebürgert. In Zeiten der sich weltweit schließenden Gesellschaften gibt es keine Orte mehr, an denen Verbannte willkommen wären. Und keine Verbannten, die die Gastfreundschaft als Gut ansehen. Im Zuge der weltumspannenden Medialisierung bleibt ihnen das Schicksal der Zurückgebliebenen nicht aus den Augen und aus dem Sinn. Daß sie internationale Solidaritärt erzwingen wollen, soweit haben politische Repräsentanten der Gastländer recht, ist der falsche Weg. Der falsche Weg ist es aber auch, die Augen vor einem sadistischen Strafvollzug zu verschließen. Was innerhalb einer Gesellschaft gilt, daß muß auch für die Normen und Regeln zwischen Gesellschaften gelten: Wer quält, foltert und mordet, der gehört aus einer Staatengemeinschaft ausgeschlossen, die große Stücke auf das hält, was sie "Menschenrechte" nennt. Hier pragmatisch auf einen graduellen Unterschied zwischen Serbien und der Türkei zu verweisen, ist politischer Zynismus.


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