Hans Tennstedt
Sexuelle Belästigung
So absurd die Diskussion auch anmuten mag, die in Amerika
zur Zeit über die wechselseitige "sexuelle
Belästigung" bei Kindern geführt wird,
sie führt doch die Hilflosigkeit der Erwachsenen
eindringlich vor Augen. Wenn ein sechsjähriger
Junge von einer Schule mit einer "Disziplinarstrafe"
belegt wird, weil er einer Klassenkameradin einen Kuß
auf die Wange gegeben hat, so mag das ein Extrem sein.
Es ist aber auch ein zeichen dafür, daß
Erwachsene in einem Klima der Orientierungslosigkeit
und der verschwommenen Regeln, Werte und Ideale des
Zusammenlebens Maßstäbe verloren haben.
Allerdings: Woher sollen solche Maßstäbe
kommen? Wer sich der Auseinandersetzung mit kindlicher
Sexualität verweigert, der wird kein Augenmaß
für das Verhältnis von Zärtlichkeit
und sexueller Attacke gewinnen.
In einem Klima argwöhnischer Beobachtung der Handlungsweisen
von Kindern, in dem es schon als "böses Zeichen"
erscheint, wenn sich die Hand eines kleinen Jungen
zu oft in der Tasche bewegt oder das Reiten eines kleinen
Mädchens auf einer Schaukel von allzu heftigem
Gerutsche begleitet ist, kann die Vergesellschaftung
des Verdikts nicht ausbleiben. Zu hören, daß
es Erwachsene "ekelerregend" finden, wenn
Kinder miteinander "Doktor" spielen, gibt
zu denken. Die Desexualisierung der sexuellen Neigungen
durch "Verekeln" und die Disziplinierung
durch die Kriminalisierung des Restes an Zärtlichkeit,
der bleibt, macht deutlich: Die Auseinandersetzung
über "sexuelle Belästigung" gründet
sich nicht nur auf die Erfahrung von tatsächlich
schlimmen Attacken, sondern auch auch auf ein konstitutives
Unvermögen, mit "lästiger Sexualität"
umzugehen.
Von einem unverkrampften Umgang mit kindlichen Äußerungen
sexueller Wünsche sind aber nicht nur in Amerika
viele Erwachsene weit entfernt. Auch hierzulande verunsichert
die scheinbare Allgegenwart von Kinderschändung
und Inzest die Eltern und hemmt ihre Auseinandersetzung
mit kindlichen Äußerungsformen, die zunächst
schlicht eines sind: menschlich. Unter dem argwöhnischen
Blick einer voyeuristischen Öffentlichkeit, der
bisweilen paranoide Tendenzen erzeugt wenn er auch
in heimischen und familiären Räumen verspürt
wird, beginnen sich viele zu fragen, ob "das Thema"
nicht lieber ganz ausgeklammert werden sollte. Die
Haltung des "Darüber redet man nicht"
greift wieder um sich, weil das Reden schon zu nah
am Handeln angesiedelt zu sein scheint. Im Gegensatz
zum scheinbar offenen Gespräch über Kindesmißhandlung
wird tatsächlich der Bereich der Sexualität
sukzessive tabuiert. Wer aber an das Tabu rührt
- und sei es nur durch Worte - der wird selbst tabu.
Allgemeine Verkrampfung ist das Resultat. Verkrampfung
im Umgang mit kindlicher Zärtlichkeit, aber auch
mit Komplimenten, die als "Anmache" interpretiert
werden, mit flüchtigen Berührungen, die immer
schon den Charakter der Attacke haben, mit Flirt, der
als Verrichtung gilt, den anderen oder die andere mit
den Augen auszuziehen.
Die Frage ist: Was ist "sexuell", was ist
zulässige sexuelle Annäherung auf den unterschiedlichsten
Stufen der Begegnung zwischen Frauen und Männern
(denn, bitte schön, woher sollen denn sonst die
Kinder kommen); was ist zulässige wechselseitige
Verführung und was nicht.
Jeder kennt die Verhaltensweisen, mit denen Kinder versuchen,
zu sexueller Annäherung zu verführen. Nicht
daß sie es tun, ist das Problem, sondern wie
Erwachsene - und nach ihrem Vorbild - andere Kinder
damit umgehen. Der kleine Junge, der sich angesichts
eines schönen Mädchens in die Hosen macht,
obwohl er schon längst "sauber" ist,
ist angemacht und macht an. Kaum ein Erwachsener kann
das Spektrum der kindlichen Verführungsabsichten
übersehen, daß zwischen solchem Handeln
und dem Kuß auf die Wange oder den Doktorspielen
liegt. Ist es also erlaubter Ausdruck sexueller Wünsche,
wenn ein Kind sich selbst in die Hose macht, ein unerlaubter
Ausdruck, wenn es seiner Freundin an die Hose macht?
Gilt es demnächst Babys zu disziplinieren, wenn
sie vor lauter Lust beim Wickeln dem Vater auf das
Hemd machen, weil es sich um eine sexuelle Belästigung
handelt?
Grenzen zwischen dem, was erlaubt sein muß, und
dem, was nicht erlaubt sein darf, müssen ohne
Zweifel gezogen werden. Diese Grenzen können aber
nicht in angemessener Weise gezogen werden, wenn eine
unverkrampfte Auseinandersetzung mit kindlicher Sexualität
- und auch erwachsener Sexualität - tabu bleibt.
Angemessene Normen und Regeln bilden sich nur, wenn
diese von Erwachsenen gesetzt werden und Gesetze als
solche anerkannt werden. Übereifrige Erzieher,
die familiäre Regeln mit gesellschaftlichen Gesetzen
verwechseln und Eltern, die den Schwellenraum der Schule
zwischen Familie und Gesellschaft nicht als einen der
Erprobung von Regeln und Gesetzen begreifen können,
erweisen "ihren" Kindern einen Bärendienst.
Darüberhinaus gilt es zu fragen, welche Form der
sexuellen Belästigung es darstellt, wenn die Auffassung
zur Norm erklärt wird, daß menschlich angemessene
sexuelle Neigungen "ekelhaft" und verwerflich
sein sollen.
Übrigens: Was nicht zur Sprache gebracht wird,
das findet in anderer Weise Ausdruck. Und wer sich
"lästiger Sexualität" dadurch erwehren
will, daß er jede kindlich-zärtliche Regung
als sexuelle Belästigung brandmarkt, den wird
solche Stigmatisierung einst wieder einholen. Er soll
sich über den Verlust an Zärtlichkeit von
Kindern gegenüber gealterten Eltern nicht beschweren.