Hermann Althaus
Fixierungen
Drohen soziale Unruhen, so verschenke massenhaft Kühlschränke
und die Lage wird sich abkühlen: In der amerikanischen
Sozialtechnologie der sechziger Jahre gab es die Figur
des quick technological fix. Man hatte von der Massenpsychologie
gelernt und gezeigt, daß es funktioniert: Drohen
gesellschaftliche Prozesse der Kontrolle zu entgleiten
und gilt es, dem schnell Einhalt zu gebieten, so bedarf
es nur der rein technischen Verausgabung einer Fixierung
des Interesses und der Meinung. Sei es, um Zeit zu
gewinnen, sei es, um Aufmersamkeit umzulenken und neu
zu binden, der quick technological fix erfüllt
seine regulierende Funktion.
Manche Beobachter argwöhnen, daß die politische
Reaktion auf das Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichtes
hier einen Grund findet: Die Politik greift dankbar
auf, was die öffentliche Aufmerksamkeit von wichtigeren
Fragen ablenkt. Wer interessiert sich schon noch für
den Wert der eigenen Arbeit, wenn es um den Verfall
religiöser Werte geht, ja, der Werte der gesamten
abendländischen Tradition und Kultur?
Indes greift solche Interpretation zu kurz, auch wenn
sich in manchem politischen Kalkül die Dankbarkeit
für jede Ablenkung von heiklen Zusammenhängen
spiegelt. Denn der öffentliche Streit über
das Urteil zeigt, daß hier selbst eine heikle
Angelegenheit berührt wird. In der Tat rührt
das Urteil nicht nur an die Frage nach der Trennung
von Staat und Kirche, sondern auch an den Konflikt
zwischen der Macht gemeindestiftender Symbole und dem
Recht auf individuelle religiöse Orientierung.
Und noch etwas anderes kommt ins Spiel, kaum Gegenstand
der öffentlichen Auseinandersetzung: die Frage
nämlich, was das ist, ein Symbol, und was es bewirkt.
Übersehen wird nämlich zunächst, daß
es im Rahmen der Urteilsfindung eine Verschiebung in
der Problematik gegeben hat. Die barocke und morbide
Sinnlichkeit der Gestalt des Leichnahms, der durch
das Kreuz symbolisch gehöht werden soll; die Monstrosität
von Folter und Schmerz; die detailgetreue Lust an der
ästhetisierten Darstellung des Kreuzestodes haben
ein kleines Kind derart geängstigt, daß
es nicht mehr zur Schule gehen wollte. Nun stellt sich
die Frage, ob eine solche extreme individuelle Reaktion
Grund ist, die Gerichte zu bemühen. Vielleicht
dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den
als sadistischen Peiniger Empfundenen in die Schranken
zu verweisen, der dem Leidenden auch dann noch das
Objekt seiner Phobie vor Augen hält, wenn dieser
vor Angst nicht mehr weiter weiß. Nun ist es
pädagogisch sicherlich kein leichtes Unterfangen,
mit solchen Situationen umzugehen. Wenig hilfreich
erscheint aber der Satz, >>man soll sich nicht
so anstellen<< oder der Hinweis, es handelt sich
doch um ein Symbol, mit dem in der Regel der Teufel
ausgetrieben wird. Hier gäbe es manches zu bedenken:
Wie würden die jetzt gegen das Urteil protestierenden
Eltern darauf reagieren, daß ihre Kinder den
Schulgang verweigern, weil eine greuliche Teufelsfratze
aus der Ecke des Klassenzimmers grinst oder eine haariges
Insekt die Tafel ziert, deren Entfernung mit der Begründung
verweigert wird, es handele sich um wichtige Symbole
der abendländischen Kultur? Mit anderen Worten,
ist es wirklich das Kreuz, daß den Stein ins
Rollen brachte - oder sind es Fixierungen anderer Art?
Einmal ins Rollen gebracht, löste er aber ohne
Zweifel eine juristische, religiöse und politische
Lawine aus. Die einzelnen Anstöße und Übertragungen,
die Kindesangst und Elternwunsch an den Pranger stellten
und das individuelle Moment unter einer Fülle
von Worten begrub, haben einen Schutthaufen der Meinungen
aufgetürmt. Hier zu graben, erforderte Mühe,
wäre aber instruktiv: Was wird durch den Verzicht
auf die Diskussion über die Fixierung eines Leichnahms
auf einem Kreuz an Auseinandersetzung über die
Frage nach Symbolhaftem verschüttet? Welcher Zug
von Exorzismus zeigt sich in jenem Gestus, der den
Richtern das Kreuz entgegenstreckt, auf das sie angeblich
...? Gibt es ein Recht auf einen angstfreien Unterrichtsraum?
Wie steht es um die Verfassungstreue von Politikern,
die die für sie gültige Verbindlichkeit eines
Symbols über das Recht auf freie Religionsausübung
stellen - einschließlich des Rechts auf nichtreligiöse
verbindliche Orientierung?
Es ist dieser letzte Aspekt, der an der stattfindenden
Diskussion vielleicht am bedenklichsten stimmt. Es
gab Zeiten, zu denen die Parole: >>Wenn Recht
zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht<<,
auch von eben jenen Parteien und Personen als Verschleuderung
des Widerstandsbegriffs in kleiner Münze be- und
verurteilt wurde, die das Recht auf Widerstand - ausdrücklich
oder anspielungsreich - angesichts des >>Kruzifixurteils<<
beschwören. Hier gilt es nachzuhaken. Zu fragen
ist, welchen Stellenwert solche Beschwörungen
in einer Auffassung haben, die das Rechtssystem der
Bundesrepublik Deutschland durchaus als Erbe jenes
Widerstandes gegen den Totalitarismus des NS sieht,
der die Würde des einzelnen Menschen und das Menschenrecht
auf individuelle Unversehrtheit an Seele und Körper
über Zwangsrituale setzte, die im Zeichen des
Hakenkreuzes das individuelle Gewissen auslöschten.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Solche
Erinnerung beabsichtigt keinen platten Vergleich, sondern
zielt auf den Umgang mit einer Tradition, die als Politische
Theologie in Widerstand (etwa des 20. Juli), NS-Staat
und Nachkriegsdeutschland gleichermaßen wirksam
war und doch zu ganz unterschiedlichen Erscheinungsformen
des Zusammenspiels von Religion und Politik - bis hinein
in die Judikative - geführt hat. Die Wiederkehr
des Affektes gegen die gesellschaftlich auszuhaltenden
Folgen der Gewaltenteilung und einer demokratisch orientierten
Verfassung zeigt aber, daß die Gedanken an einen
Ausnahmezustand, den zu beenden welcher Souverän
auch immer angerufen wird, auch die Auseinandersetzungen
über das Kruzifixurteil beeinflussen. Hier muß
es als ein Versäumnis angesehen werden, daß
die Fixierung der Politik nach Kriegsende auf religiös-ethische
Fragen nicht gelöst wurde und kaum zur Sprache
gebracht, aus welchen anderen, individuellen, politischen
und strategischen Gründen manche zu Kreuze krochen
- und andere nicht.