Uwe Müller
Am Pranger
Abgesehen davon, daß mit Menschen, die in der
ehemaligen DDR Unrecht begingen, in der Berichterstattung
ohnehin rigider umgesprungen wird als mit manch anderen
Beschuldigten, fällt die Art ihrer medialen Verfolgung
auf. Manchmal gewinnt man den Eindruck, als seien sie
vogelfrei, dem televisionären Abschuß freigegeben.
So sehen sie also aus: die Mörder von der Grenze,
der Verantwortliche für den Flugzeugabsturz. Und
so heißen sie.
"A. aus B. wird beschuldigt ..." - so buchstabieren
Zeitungen ihren Lesern bisweilen vor, daß hinter
einer Tat ein Täter steckt. Den Namen eines Beschuldigten
nicht zu nennen, bevor seine Schuld nicht erwiesen
ist, gehört jedoch nur noch selten zur journalistischen
Ethik. Man erinnert sich an abfällige Bemerkungen
über das angeblich so finstere Mittelalter. In
diesem wurde aber ein Täter erst öffentlich
"entblößt" und an den Pranger
gestellt, wenn seine Schuld als erwiesen galt. Besucher
von Museen betrachten die hölzernen Kragen und
Manschetten mit gemischten Gefühlen. Und nicht
selten gelten sie als Requisiten eines unmenschlichen
Strafvollzuges.
Zu beobachten ist allerdings, daß moderne Medien
sich mehr und mehr in die Tradition solcher Entblößungen
stellen. Allerdings werden Menschen oft schon an den
Pranger gestellt, sobald nur der Schatten eines Verdachts
auf sie fällt. Vor allem der Fernsehjournalismus
verliert hier fortschreitend jede Hemmung.
Beschuldigte werden mit dem Gestus "oder hast Du
etwa etwas zu verbergen?" überfallen. Höchst
fragwürdig sind Bilder von Verhaftungen, die sich
immer mehr jenen amerikanischen Vorbildern angleichen,
bei denen der Kopf des sich Verbergenden auch noch
in die Kamera gedreht wird. Bild und Name werden später
derart in Szene gesetzt, daß der Zuschauer weiß,
daß hier ein Schuldiger hilflos in die Kamera
blickt. Aus welchen Gründen sich einer auch "medial
schlecht verkauft", vor den Augen und für
die Sicht von Tausenden ist die Verbindung zur Tat
hergestellt. Wenn sich vor laufender Kamera einer solche
Überfälle verbittet, so zeigt das seinen
schlechten Charakter und er entblößt sich
selbst: Auch das sind Effekte eines Enthüllungsjournalismus,
der den Überfallenen schon längst den Prozeß
gemacht hat.
Nun kann man es naiv nennen, in Zeiten der Bilderhörigkeit
an ethisches Verhalten zu appellieren - in Zeiten in
denen in Krankenzimmer nicht nur von Politikerinnen
eingedrungen wird, in denen jeder darauf lauert, wie
einer darauf reagiert, daß ihm ein Mikrophon
ins Gesicht gehalten wird, ob er es will oder nicht;
in Zeiten des Fallens aller Scham- und Hemmschwellen,
in denen Leid, Schmerz und Hilflosigkeit zum Abendessen
serviert werden. Längst gibt es nichts und niemand
mehr, der nicht "Person des öffentlichen
Interesses" ist und damit das Recht auf Privatheit
und das Recht auf das eigene Bild verwirkt hat. Warum
sollte also für Beschuldigte anderes gelten als
für die Angehörigen, die nach einem Fluzeugabsturz
dadurch bittere Gewißheit erlangen, daß
sie von Kamerateams ins Licht der Öffentlichkeit
gezerrt werden? Die Verantwortlichen sagen uns, daß
sie nur das Interesse der Zuschauer bedienen. Das mag
sein. Nicht auszuschließen, daß sich inzwischen
eine Mehrheit an den unterschiedlichsten Formen der
Entblößung weidet. Wer aber darüber
zu entscheiden hat (und dies auch tut), ob "nackte
Wahrheiten" zumutbar sind oder nicht, der sollte
sich der Frage nach obszönen Inszenierungen stellen,
der Frage nach Anprangerungen, durch die das Recht
auf Information zum Unrecht der Vorverurteilung wird.
In einer Gesellschaft, in der die Anwesenheit des öffentlichen
Auges bei den privatesten Regungen auch derer, die
sich nicht selbst exhibitionieren wollen, den zügellosen
Voyeurismus bedient, gilt es, für eine neue "habeas
corpus"-Regelung zu plädieren. Denn für
viele, die in und mit der Bilderwelt leben, entwickelt
sich der Überfall eines Kamerateams fortschreitend
zu einer zeitgemäßen Form der Lynchjustiz.
Wir alle haben, scheint es, keine Zeit mehr, auf den
Ausgang eines Prozesses zu warten. Deshalb macht das
Fernsehen für uns stellvertretend kurzen Prozeß.
Und wenn der Delinquent öffentlich hingerichtet
wurde, wenden wir uns ab und unseren alltäglichen
Beschäftigungen wieder zu, als sei nichts gewesen.
Und wir merken nicht, daß die Kameras auch schon
auf uns gerichtet sind, denn niemand möchte verpassen,
was wir wohl für ein Gesicht machen, wenn wir
"dran" sind.