Text-Nummer: 0080

Schaltung am: 15.07.1996
Rubrik(en): Politik
Umfang des Textes in Zeichen: 4460
Verfasser(in): Uwe Müller
Geschrieben am: 11.07.1996
Kürzel: mue
Originaltitel: Am Pranger
Copyright: Uwe Müller
Veröffentlichungsabsicht von/am:
Veröffentlicht von/am:
Übersetzer(in):
Copyright Übersetzung:
Diskussion/Leserbriefe:

Uwe Müller

Am Pranger

Abgesehen davon, daß mit Menschen, die in der ehemaligen DDR Unrecht begingen, in der Berichterstattung ohnehin rigider umgesprungen wird als mit manch anderen Beschuldigten, fällt die Art ihrer medialen Verfolgung auf. Manchmal gewinnt man den Eindruck, als seien sie vogelfrei, dem televisionären Abschuß freigegeben. So sehen sie also aus: die Mörder von der Grenze, der Verantwortliche für den Flugzeugabsturz. Und so heißen sie.
"A. aus B. wird beschuldigt ..." - so buchstabieren Zeitungen ihren Lesern bisweilen vor, daß hinter einer Tat ein Täter steckt. Den Namen eines Beschuldigten nicht zu nennen, bevor seine Schuld nicht erwiesen ist, gehört jedoch nur noch selten zur journalistischen Ethik. Man erinnert sich an abfällige Bemerkungen über das angeblich so finstere Mittelalter. In diesem wurde aber ein Täter erst öffentlich "entblößt" und an den Pranger gestellt, wenn seine Schuld als erwiesen galt. Besucher von Museen betrachten die hölzernen Kragen und Manschetten mit gemischten Gefühlen. Und nicht selten gelten sie als Requisiten eines unmenschlichen Strafvollzuges.
Zu beobachten ist allerdings, daß moderne Medien sich mehr und mehr in die Tradition solcher Entblößungen stellen. Allerdings werden Menschen oft schon an den Pranger gestellt, sobald nur der Schatten eines Verdachts auf sie fällt. Vor allem der Fernsehjournalismus verliert hier fortschreitend jede Hemmung.
Beschuldigte werden mit dem Gestus "oder hast Du etwa etwas zu verbergen?" überfallen. Höchst fragwürdig sind Bilder von Verhaftungen, die sich immer mehr jenen amerikanischen Vorbildern angleichen, bei denen der Kopf des sich Verbergenden auch noch in die Kamera gedreht wird. Bild und Name werden später derart in Szene gesetzt, daß der Zuschauer weiß, daß hier ein Schuldiger hilflos in die Kamera blickt. Aus welchen Gründen sich einer auch "medial schlecht verkauft", vor den Augen und für die Sicht von Tausenden ist die Verbindung zur Tat hergestellt. Wenn sich vor laufender Kamera einer solche Überfälle verbittet, so zeigt das seinen schlechten Charakter und er entblößt sich selbst: Auch das sind Effekte eines Enthüllungsjournalismus, der den Überfallenen schon längst den Prozeß gemacht hat.
Nun kann man es naiv nennen, in Zeiten der Bilderhörigkeit an ethisches Verhalten zu appellieren - in Zeiten in denen in Krankenzimmer nicht nur von Politikerinnen eingedrungen wird, in denen jeder darauf lauert, wie einer darauf reagiert, daß ihm ein Mikrophon ins Gesicht gehalten wird, ob er es will oder nicht; in Zeiten des Fallens aller Scham- und Hemmschwellen, in denen Leid, Schmerz und Hilflosigkeit zum Abendessen serviert werden. Längst gibt es nichts und niemand mehr, der nicht "Person des öffentlichen Interesses" ist und damit das Recht auf Privatheit und das Recht auf das eigene Bild verwirkt hat. Warum sollte also für Beschuldigte anderes gelten als für die Angehörigen, die nach einem Fluzeugabsturz dadurch bittere Gewißheit erlangen, daß sie von Kamerateams ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden? Die Verantwortlichen sagen uns, daß sie nur das Interesse der Zuschauer bedienen. Das mag sein. Nicht auszuschließen, daß sich inzwischen eine Mehrheit an den unterschiedlichsten Formen der Entblößung weidet. Wer aber darüber zu entscheiden hat (und dies auch tut), ob "nackte Wahrheiten" zumutbar sind oder nicht, der sollte sich der Frage nach obszönen Inszenierungen stellen, der Frage nach Anprangerungen, durch die das Recht auf Information zum Unrecht der Vorverurteilung wird. In einer Gesellschaft, in der die Anwesenheit des öffentlichen Auges bei den privatesten Regungen auch derer, die sich nicht selbst exhibitionieren wollen, den zügellosen Voyeurismus bedient, gilt es, für eine neue "habeas corpus"-Regelung zu plädieren. Denn für viele, die in und mit der Bilderwelt leben, entwickelt sich der Überfall eines Kamerateams fortschreitend zu einer zeitgemäßen Form der Lynchjustiz. Wir alle haben, scheint es, keine Zeit mehr, auf den Ausgang eines Prozesses zu warten. Deshalb macht das Fernsehen für uns stellvertretend kurzen Prozeß. Und wenn der Delinquent öffentlich hingerichtet wurde, wenden wir uns ab und unseren alltäglichen Beschäftigungen wieder zu, als sei nichts gewesen. Und wir merken nicht, daß die Kameras auch schon auf uns gerichtet sind, denn niemand möchte verpassen, was wir wohl für ein Gesicht machen, wenn wir "dran" sind.


This text is a Ragman's Rake document. (c) 1996 by the Author or/and by Ragman's Rake. Email: [email protected]