Marcel Liefen
Politische Moral
Zuvor: Es sollen keine Namen genannt werden. Die Frage
der moralischen Integrität ad personam zu erörtern
würde verschleiern, daß es sich um ein überpersonelles
und -parteiliches Problem handelt: Wie wird mit der
Lust des anderen umgegangen, wenn schmutzige Wäsche
gewaschen wird?
Konstruieren wir also einen Fall: Die Abgeordnete einer
Partei des Deutschen Bundestages meldet sich krank,
besteigt mit ein paar Gramm Marihuana und Aufputschmitteln
ein Flugzeug nach Australien und wird dort - unter
tätiger Hilfe eines deutschen Schäferhundes,
versteht sich - damit erwischt und zu einer Geldbuße
verurteilt. In der Heimat schlagen die Wogen hoch.
Das Mitglied einer anderen Partei hält die Vorkommnisse
für bedeutend: Zeigten sie doch deutlich, daß
die gegnerische Partei auch in drogenpolitischen Fragen
ein Sicherheitsrisiko bedeutet. Dies wiederum animiert
einen Parteifreund der erwischten Dame, für diese
in die Bresche zu springen und festzustellen, daß
ihre Verfehlung sicherlich eine geringere Gefahr bedeute
als die unter Alkoholeinfluß gehaltenen Reden
im Bundestag.
Nun kann man darüber streiten, ob ein Ausflug nach
Australien zum Zwecke der marihuanisierten Luftveränderung
die gesundheitliche Rehabilitation von Abgeordneten
befördert. Ebenso wie man darüber streiten
kann, ob es nicht bisweilen der Alkohol ist, der einer
Rede erst den Pfiff gibt, abgehörs dessen die
übliche Trockenheit parlamentarischer Beiträge
doch stark ernüchternd wirkt. Auch über das
Recht auf Rausch kann man streiten, zumal die Auseinandersetzung
über gesellschaftlich und rechtlich anerkannte
Drogen die moralische Sicht beeinflußt. Interessant
ist aber die philisterhafte Kleinkariertheit in diesem
konstruierten Fall, mit der ein persönlicher Rechtsverstoß
im fernen Australien zur drogenpolitischen Gefahr einer
Partei in der Heimat aufgeputscht wird. Hier berauscht
sich ganz offensichtlich einer an der Möglichkeit,
mit moralinsaurer Aufgeblasenheit ins Horn seiner persönlichen
Tadelosigkeit zu stoßen und dieses Kreischen
als guten Ton des moralischen Konsenses zu verausgaben.
Solche Verbiegungen der aristotelischen Ethik, die
bestimmte menschliche Begierden als einfache Bestialitäten
aus der Ethik verbannt, zieht als goldene moralische
Regel einen kategorischen Imperativ nach sich, der
lautet: Handle immer so, daß die kleinen Sünden
der anderen in Form der Sippenhaft auf ihre Umgebung
übertragbar sind. Wenn also die Moral dieses kleinen
konstruierten Falles Schule macht, dann sehen wir in
der Tat mit Interesse der parlamentarischen Auseinandersetzung
entgegen, in der das kriminelle Potential einer Partei
daran gemessen wird, ob die Gattin oder der Gatte eines
Parlamentariers beim Kaufhausdiebstahl eines Bechers
Joghurt erwischt wurde. Wir sind neugierig auf jenes
Gekreische, das sich erheben wird, wenn die Öffentlichkeit
davon erfährt, daß ein Abgeordneter bisweilen
hinter den verschlossenen Türen seines Bonner
Arbeitszimmers masturbiert, um seine Verspannungen
abzureagieren. Wir sind neugierig, welche Form der
Sippenhaft die Erkenntnis zeitigen wird, daß
manche ihr burning out nur mittels einer vollen Dröhnung
Roseanne in den Griff kriegen und sich deshalb zur
besten Sendezeit aus einem Gremium schleichen. Und
wir warten natürlich auch auf die Entrüstung
über verkehrspolitische Verantwortlichkeit eine
Partei, deren Mitglied in einem Wagen auf der Autobahn
bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 10 km/h
geblitzt wurde. Vielleicht hatte jener Philosoph ja
doch recht, der darauf hinwies, daß die politische
Erfahrung zeigt: Jene, die sich in der Öffentlichkeit
ihrer moralischen Tadelosigkeit brüsten, haben
gewiß eine jener anrüchigen Leichen in jenem
Keller, von dem sie behaupten, daß er gar nicht
existiere.