Text-Nummer: 0164

Schaltung am:13.11.96
Rubrik(en): Politik, Kultur
Umfang des Textes in Zeichen: 3776
Verfasser(in): Marcel Liefen
Originaltitel: Politische Moral
Copyright: Marcel Liefen

Marcel Liefen

Politische Moral

Zuvor: Es sollen keine Namen genannt werden. Die Frage der moralischen Integrität ad personam zu erörtern würde verschleiern, daß es sich um ein überpersonelles und -parteiliches Problem handelt: Wie wird mit der Lust des anderen umgegangen, wenn schmutzige Wäsche gewaschen wird?
Konstruieren wir also einen Fall: Die Abgeordnete einer Partei des Deutschen Bundestages meldet sich krank, besteigt mit ein paar Gramm Marihuana und Aufputschmitteln ein Flugzeug nach Australien und wird dort - unter tätiger Hilfe eines deutschen Schäferhundes, versteht sich - damit erwischt und zu einer Geldbuße verurteilt. In der Heimat schlagen die Wogen hoch. Das Mitglied einer anderen Partei hält die Vorkommnisse für bedeutend: Zeigten sie doch deutlich, daß die gegnerische Partei auch in drogenpolitischen Fragen ein Sicherheitsrisiko bedeutet. Dies wiederum animiert einen Parteifreund der erwischten Dame, für diese in die Bresche zu springen und festzustellen, daß ihre Verfehlung sicherlich eine geringere Gefahr bedeute als die unter Alkoholeinfluß gehaltenen Reden im Bundestag.
Nun kann man darüber streiten, ob ein Ausflug nach Australien zum Zwecke der marihuanisierten Luftveränderung die gesundheitliche Rehabilitation von Abgeordneten befördert. Ebenso wie man darüber streiten kann, ob es nicht bisweilen der Alkohol ist, der einer Rede erst den Pfiff gibt, abgehörs dessen die übliche Trockenheit parlamentarischer Beiträge doch stark ernüchternd wirkt. Auch über das Recht auf Rausch kann man streiten, zumal die Auseinandersetzung über gesellschaftlich und rechtlich anerkannte Drogen die moralische Sicht beeinflußt. Interessant ist aber die philisterhafte Kleinkariertheit in diesem konstruierten Fall, mit der ein persönlicher Rechtsverstoß im fernen Australien zur drogenpolitischen Gefahr einer Partei in der Heimat aufgeputscht wird. Hier berauscht sich ganz offensichtlich einer an der Möglichkeit, mit moralinsaurer Aufgeblasenheit ins Horn seiner persönlichen Tadelosigkeit zu stoßen und dieses Kreischen als guten Ton des moralischen Konsenses zu verausgaben. Solche Verbiegungen der aristotelischen Ethik, die bestimmte menschliche Begierden als einfache Bestialitäten aus der Ethik verbannt, zieht als goldene moralische Regel einen kategorischen Imperativ nach sich, der lautet: Handle immer so, daß die kleinen Sünden der anderen in Form der Sippenhaft auf ihre Umgebung übertragbar sind. Wenn also die Moral dieses kleinen konstruierten Falles Schule macht, dann sehen wir in der Tat mit Interesse der parlamentarischen Auseinandersetzung entgegen, in der das kriminelle Potential einer Partei daran gemessen wird, ob die Gattin oder der Gatte eines Parlamentariers beim Kaufhausdiebstahl eines Bechers Joghurt erwischt wurde. Wir sind neugierig auf jenes Gekreische, das sich erheben wird, wenn die Öffentlichkeit davon erfährt, daß ein Abgeordneter bisweilen hinter den verschlossenen Türen seines Bonner Arbeitszimmers masturbiert, um seine Verspannungen abzureagieren. Wir sind neugierig, welche Form der Sippenhaft die Erkenntnis zeitigen wird, daß manche ihr burning out nur mittels einer vollen Dröhnung Roseanne in den Griff kriegen und sich deshalb zur besten Sendezeit aus einem Gremium schleichen. Und wir warten natürlich auch auf die Entrüstung über verkehrspolitische Verantwortlichkeit eine Partei, deren Mitglied in einem Wagen auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 10 km/h geblitzt wurde. Vielleicht hatte jener Philosoph ja doch recht, der darauf hinwies, daß die politische Erfahrung zeigt: Jene, die sich in der Öffentlichkeit ihrer moralischen Tadelosigkeit brüsten, haben gewiß eine jener anrüchigen Leichen in jenem Keller, von dem sie behaupten, daß er gar nicht existiere.


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