Ulrich Kerner
Potzblitz
Kann die Öffentlichkeit verlangen, daß Gesamtvollstreckungen
von Unternehmen transparent gemacht werden? Kaum. Das
Sterben eines Unternehmens geschieht in der Regel pietätvoll
und in aller Stille. Die Hinterbliebenen werden ihrer
Trauer überlassen. Und jene besondere Form der
Leichenfledderei, die nicht selten mit der Arbeit von
Auffanggesellschaften und der Verteilung der Konkursmasse
verbunden ist, bietet keinen besonders schönen
Anblick.
Allerdings wirft gerade der letzte Punkt Fragen auf,
wenn es sich zeigt, daß ein ökologisch interessantes
Unternehmenskonzept scheitert. Die Anmeldung der Gesamtvollstreckung
durch die Hotzenblitz Mobile Thüringen GmbH im
Juli dieses Jahres regt zu Spekulationen über
die Hintergründe an, die zu diesem Schritt geführt
haben. Sie erhalten durch die medienwirksam mitgeteilte
Feststellung Nahrung, daß die Banken nervös
geworden seien. Aussagen von Geschäftsführern
und Mitarbeitern wiederum bekräftigen, daß
die Entwicklung des Hotzenblitz-Elektroautos zur Serienreife
kurz vor dem Abschluß stand. Und nun ist es doch
für die Öffentlichkeit interessant, warum
die Banken dies nicht mehr abzuwarten vermochten, zumal
es sogleich - laut Hotzenblitz-Geschäftsführer
Albiez - mehrere Interessenten für das Unternehmen
gibt. Etwas mehr Transparenz könnte in diesem
Fall also Verdachtsmomente im Keim ersticken. Zum Beispiel
über die Frage, welches die nachvollziehbaren
Kriterien von Banken sind, oft beschworene Starthilfen
einzustellen oder nicht. Dies wird vor allem für
Unternehmensgründer interessant sein, die sich
ausrechnen wollen, ob sie für potentiell zukünftige
"Interessenten" Vorarbeit leisten oder tatsächlich
ein eigenes Unternehmen mit Zukunft aufbauen.